Persönliche Haftung
Als Betriebsinhaber haften Sie persönlich. Nicht das Regal, nicht der Hersteller – Sie.
Regalprüfung · Pflichtprüfung nach DIN EN 15635 · Oberbayern & Oberpfalz
Jede gewerbliche Regalanlage unterliegt nach § 14 BetrSichV einer jährlichen Pflichtprüfung. Werkwacht vermittelt den zertifizierten Sachverständigen in Ihrer Region – inklusive Prüfbericht und DGUV-Plakette.
Kostenlose Anfrage · Antwort in 24h · Kein Vertrag
Mittwochmorgen, 07:45 Uhr. Ein Kontrolleur steht an Ihrer Hallentür. Er fragt nach dem letzten Regalprüfprotokoll. Sie suchen – im Büro, im Ordner, im E-Mail-Postfach. Nichts.
Ab diesem Moment entscheidet nicht mehr Ihre Arbeit der letzten 20 Jahre. Nicht die Qualität Ihrer Anlage. Sondern ein fehlendes Dokument.
Das ist kein Extremszenario. Die DGUV-Kontrollen sind unangekündigt, routinemäßig und bundesweit. Wer kein gültiges Prüfprotokoll vorweisen kann, gilt rechtlich als nicht geprüft – unabhängig davon, ob das Regal tatsächlich in Ordnung ist.
Als Betriebsinhaber haften Sie persönlich. Nicht das Regal, nicht der Hersteller – Sie.
Nach § 25 ArbSchG bei fehlender Prüfung. Kein Ermessensspielraum beim Wiederholungsfall.
Im Unglücksfall ohne Nachweis verweigert die Versicherung die Leistung. Unbegrenzte Haftung.
Jährliche Regalprüfung nach § 14 BetrSichV ist gesetzlich vorgeschrieben – ohne Prüfprotokoll gelten Ihre Regale rechtlich als nicht geprüft.
Die Lösung
Sie rufen nicht mehr bei zehn Prüfern an. Sie suchen nicht in Gelben Seiten. Werkwacht vermittelt den zertifizierten Sachverständigen in Ihrer Region.
Anfrage stellen – kostenlos, 2 Minuten
Name, Firma, PLZ, Telefon. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden.
Wir vermitteln Ihren Prüfer – in 48 Stunden
Zertifizierter Sachverständiger aus Ihrer Region. Termin nach Ihren Wünschen.
Prüfung, Protokoll, Plakette – fertig
Vollständiges Prüfprotokoll und DGUV-Plakette nach der Inspektion.
Rechtliche Grundlage
Werkwacht hilft Betrieben, eine gesetzliche Pflicht zu erfüllen.
§ 14 BetrSichV · DIN EN 15635
„Alle gewerblichen Regalanlagen müssen mindestens einmal jährlich durch eine befähigte Person auf sicherheitstechnische Mängel inspiziert werden. Das Ergebnis ist schriftlich zu dokumentieren."
Servicegebiet
Aktuell vermitteln wir in Oberbayern und der Oberpfalz. Das Netzwerk wächst.
Oberbayern
München · Starnberg · Rosenheim
Miesbach · Bad Tölz · Landsberg
PLZ 80xxx – 83xxx, 86xxx (Süd)
Oberpfalz
Regensburg · Amberg · Weiden
Neumarkt · Schwandorf
PLZ 92xxx – 93xxx
Weitere Regionen
Netzwerk in Aufbau –
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