Regalprüfung · Pflichtprüfung nach DIN EN 15635 · Oberbayern & Oberpfalz

Wann hat jemand zuletzt
Ihre Regalanlage offiziell geprüft?

Jede gewerbliche Regalanlage unterliegt nach § 14 BetrSichV einer jährlichen Pflichtprüfung. Werkwacht vermittelt den zertifizierten Sachverständigen in Ihrer Region – inklusive Prüfbericht und DGUV-Plakette.

Kostenlose Anfrage · Antwort in 24h · Kein Vertrag

Was passiert, wenn die Berufsgenossenschaft unangemeldet in Ihrer Halle steht?

Mittwochmorgen, 07:45 Uhr. Ein Kontrolleur steht an Ihrer Hallentür. Er fragt nach dem letzten Regalprüfprotokoll. Sie suchen – im Büro, im Ordner, im E-Mail-Postfach. Nichts.

Ab diesem Moment entscheidet nicht mehr Ihre Arbeit der letzten 20 Jahre. Nicht die Qualität Ihrer Anlage. Sondern ein fehlendes Dokument.

Das ist kein Extremszenario. Die DGUV-Kontrollen sind unangekündigt, routinemäßig und bundesweit. Wer kein gültiges Prüfprotokoll vorweisen kann, gilt rechtlich als nicht geprüft – unabhängig davon, ob das Regal tatsächlich in Ordnung ist.

Persönliche Haftung

Als Betriebsinhaber haften Sie persönlich. Nicht das Regal, nicht der Hersteller – Sie.

Bußgeld bis 10.000 €

Nach § 25 ArbSchG bei fehlender Prüfung. Kein Ermessensspielraum beim Wiederholungsfall.

Betrieb sofort gesperrt

Im Unglücksfall ohne Nachweis verweigert die Versicherung die Leistung. Unbegrenzte Haftung.

Jährliche Regalprüfung nach § 14 BetrSichV ist gesetzlich vorgeschrieben – ohne Prüfprotokoll gelten Ihre Regale rechtlich als nicht geprüft.

Die Lösung

Was Werkwacht
für Sie erledigt.

Sie rufen nicht mehr bei zehn Prüfern an. Sie suchen nicht in Gelben Seiten. Werkwacht vermittelt den zertifizierten Sachverständigen in Ihrer Region.

1

Anfrage stellen – kostenlos, 2 Minuten

Name, Firma, PLZ, Telefon. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden.

2

Wir vermitteln Ihren Prüfer – in 48 Stunden

Zertifizierter Sachverständiger aus Ihrer Region. Termin nach Ihren Wünschen.

3

Prüfung, Protokoll, Plakette – fertig

Vollständiges Prüfprotokoll und DGUV-Plakette nach der Inspektion.

Rechtliche Grundlage

Das schreibt das Gesetz vor.

Werkwacht hilft Betrieben, eine gesetzliche Pflicht zu erfüllen.

§ 14 BetrSichV · DIN EN 15635

„Alle gewerblichen Regalanlagen müssen mindestens einmal jährlich durch eine befähigte Person auf sicherheitstechnische Mängel inspiziert werden. Das Ergebnis ist schriftlich zu dokumentieren."

1×
jährlich Pflichtprüfung – für jede gewerbliche Regalanlage
63%
der kontrollierten Betriebe hatten kein gültiges Prüfprotokoll
10T€
Bußgeld nach § 25 ArbSchG bei fehlender Prüfung

Servicegebiet

Wir sind in Ihrer Nähe.

Aktuell vermitteln wir in Oberbayern und der Oberpfalz. Das Netzwerk wächst.

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Oberbayern

München · Starnberg · Rosenheim
Miesbach · Bad Tölz · Landsberg
PLZ 80xxx – 83xxx, 86xxx (Süd)

Oberpfalz

Regensburg · Amberg · Weiden
Neumarkt · Schwandorf
PLZ 92xxx – 93xxx

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